Die Gesetzesgrundlage zum automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten wurde am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Im Unterschied zu dem bereits implementierten FATCA-Regime betrifft der automatische Informationsaustausch eine noch grössere Anzahl Kunden. Die Implementierung hat u.a. Einfluss auf die Neueröffnung von Konten, bankinterne Prozesse und IT-Applikationen. Vorbestehende Konten müssen einer Sorgfaltspflichtsanalyse unterzogen werden. Die erste Meldung durch die Finanzinstitute findet im Juni 2018 statt.
Unsere langjährige Erfahrung erlaubt uns, auf neueste Entwicklungen im regulatorischen Umfeld rasch zu reagieren und passgenaue Lösungen für unseren Kunden anzubieten.
Wir können Sie bei den folgenden Aufgaben innerhalb der AIA-Umsetzung gerne unterstützen:
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unterstützend zur Seite.